Kündigung:
Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen, die genauen Fristen können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Das Kündigungsschreiben muss zudem von allen Mietparteien unterschrieben werden, bei einer Familienwohnung von beiden Ehepartnern (unabhängig davon, ob beide den Mietvertrag unterzeichnet haben).
Ausserterminliche Kündigung:
Erfolgt Ihre Kündigung ausserterminlich, müssen Sie einen Nachmieter stellen, welcher den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Zu beachten gilt, dass die Prüfung der Anmeldung bis zu 10 Arbeitstage beanspruchen kann.
Die Nachmieter müssen auf dem von uns vorgegebenen Formular gestellt werden (siehe FORMULARE). Sobald ein Mietvertrag mit einem Nachmieter rechtsgültig abgeschlossen werden konnte, werden Sie orientiert. Aufgrund der administrativen Arbeiten können zu kurzfristige Wohnungsabgaben nicht durchgeführt werden.
Untermiete:
Wenn Sie teile Ihrer Wohnung oder Ihre gesamte Wohnung untervermieten wollen, müssen Sie uns vorab einen Untermietvertrag zustellen, damit wir diesen prüfen und Ihnen die Erlaubnis erteilen können.
Wichtig: Es darf keine übersetzte Miete verlangt werden (nicht mehr als Ihren Mietzins, ausser es werden Gegenstände oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt). Zudem darf für den Vermieter kein Nachteil entstehen (keine Umnutzungen, keine Überbelegungen etc.). Untermietverhältnisse welche länger als 1.5 Jahre bestehen sind nicht erlaubt.
Haftung: Für Schäden eines Untermieters haftet der Hauptmieter. Der Hauptmieter haftet ebenfalls für die ganze Mieter, auch wenn der Untermieter seinen Teil nicht bezahlt hat.
Folgende Punkte müssen beinhaltet sein: Angaben Hauptmieter, Angaben Untermieter inkl. Kontaktangaben, Mietobjekt, was untervermietet wird, Mietdauer, Kündigungsbestimmungen, Mietzins Brutto und Netto, Ort und Datum sowie Unterschrift. Wir empfehlen den Untermietvertrag des Mieterverbandes.